Urlaubsverjährung bei langer Erkrankung
EuGH zur Umsatzsteuer bei Imbissen und ähnlichen Unternehmen
Mit einem Urteil aus dem März 2011 hat der EuGH entschieden, dass Umsätze vom Imbissen und ähnlichen Einrichtungen, bei denen die Dienstleistung des Bedienens und der Beratung nicht vorhanden ist, dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, wenn es sich um Lebensmittel handelt, die auch grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Der DEHOGA Bundesverband hat sich ausführlich zum Sachverhalt geäußert.
Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011
Die Pfändungsfreigrenzen werden sich ab dem 01.07.2011 erhöhen. Komplett pfändungsfrei sind dann Beträge von weniger als 1.028,89 EUR. Die Pfändungstabelle ab dem 01.07.2011 finden Sie unter hier auf dieser Website unter Formulare/Vorlagen.
BFH Entscheidung zu Tankgutscheinen
Der BFH hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 11.11.2010 entschieden, dass auch Tank- und Geschenkgutscheine unter die 44 EUR-Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG fallen. Hiernach sind jetzt alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen des Arbeitnehmers als Sachbezug zu bewerten. Sie liegen auch dann vor, wenn der Arbeitgeber die Übergabe eines Gutscheins mit der Auflage verbindet, den Gegenwert des Gutscheins nur in einer von ihm bestimmten Weise zu verweden.
Anmerken muss ich hier noch, dass die Freigrenze von 44 EUR wie jede Freigrenze nicht auf einen bestimmten Vorgang beschränkt werden darf das sondern bei Überschreitung der Freigrenze durch eventuelle andere Sachbezüge die volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht bei Überschreitung der 44 EUR eintritt. Wird zum Beispiel ein PKW für private Fahrten gestellt und bekommt der Arbeitnehmer kostenlose Verpflegung im Betrieb, müssen die Sachbezüge addiert werden. Nur wenn alle Sachbezüge insgesamt unter den 44 EUR pro Monat bleiben, sind sie Abgabenfrei. Überschreiten die Sachbezüge die 44 EUR, werden sie mit dem gesamten Betrag steuer- und sozialversicheurngspflichtig.
Ein Leichenwagen zur privaten Nutzung
In einem Urteil zur vertragsgemäßen Gestellung eines PKW hat das Landesarbeitsgericht Köln festgestellt, dass ein Bestattungsunternehmen seine vertraglich vereinbarte Pflicht zur Gestellung eines PKW zur privaten Nutzung nicht durch einen Leichenwagen erfüllen kann, wenn der Vertrag über die Art des PKW nur pauschale Aussagen macht und dieser Mitarbeiter bis dahin ein gewöhnliches Fahrzeug gestellt bekommen hat.
Dieses Urteil macht deutlich, dass solche Art vertragliche Vereinbarungen möglichst genau gefasst sein sollten. Zumindest sollte die PKW-Klasse (bspw. anhand eines ungefähren Listenwerts), der Umfang der Privatnutzung (bspw. könnten längere Urlaubsfahrten ausgeschlossen werden) und die steuerliche Behandlung vereinbart werden.