Wir entlasten Sie bei der Buchhaltung und Lohnabrechnung, damit Sie den Kopf frei haben für Ihr eigentliches Geschäft.
Wir bearbeiten zuverlässig Ihre lfd. Buchhaltung und Lohnbuchhaltung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Wir behalten Ihre offenen Posten im Blick, verwalten Zahlungsströme und kümmern uns um das Mahnwesen.
Wir unterstützen Sie bei der Organisation Ihrer geschäftlichen, personellen und persönlichen Belange.
Erfahrung seit 1995. Ich habe den Beruf des Steuerfachangestellten erlernt und war viele Jahre für eine Branchensteuerberatung tätig. Anschließend arbeitete ich als Anwendungsentwickler für steuerliche Software für Unternehmen und Steuerberater.
In dieser Zeit habe ich eigene Software für die Lohnabrechnung vertrieben und die Systemprüfungen einiger Abrechnungsprogramme für den AOK-Bundesverband sowie den Verband der Ersatzkassen geleitet. Seit 1995 biete ich meine Dienstleistungen als Selbstständiger an.
Standorte & Erreichbarkeit: Wir kennen keine starren Bürozeiten. Falls wir gerade essen oder schlafen, rufen wir zurück.
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Ralf Schulz
Johannesweg 16
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