Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2011
Die Pfändungsfreigrenzen werden sich ab dem 01.07.2011 erhöhen. Komplett pfändungsfrei sind dann Beträge von weniger als 1.028,89 EUR. Die Pfändungstabelle ab dem 01.07.2011 finden Sie unter hier auf dieser Website unter Formulare/Vorlagen.